
Mit Admin-C wird administrative Ansprechpartner für eine Domain bezeichnet. Der Admin-C ist berechtigt und gegenüber der denic auch verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden (VIII. der Domainrichtlinien der denic). Der Eintrag wird für .de-Domains bei der denic gespeichert und ist dort auch für ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/adminc.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.